* 31.8.1989. Aleksandr Ševčuk kommt aus Saransk, wo er in einem Möbelgeschäft arbeite. Er wurde aufgrund seiner Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas festgenommen und wegen Beteiligung an Aktivitäten einer als extremistisch eingestuften religiösen Vereinigung angeklagt. Šidlovskij wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Im Mai 2023 wurde er aus der Haft entlassen und unter Hausarrest gestellt.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation einstuft und ihre Tätigkeiten im Land verbietet, ist verfassungswidrig, da er Artikel 28 (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht.
Weitere Schreibweise des Namens: Александр Шевчук (RU)