* 25.5.1980. Aleksej Uchov wohnte in Chabarovskij kraj und arbeitete als Grafiker für eine lokale Zeitung. Er wurde aufgrund seiner Mitgliedschaft bei den in Russland verbotenen Zeugen Jehovas zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Uchov war vom 22. Oktober 2020 bis zum 9. Juli 2021 inhaftiert und wurde dann unter Auflagen freigelassen.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation einstuft und ihre Tätigkeiten im Land verbietet, ist verfassungswidrig, da er Artikel 28 (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht.
Weitere Schreibweise des Namens: Алексей Ухов (RU)