* 19.8.1987. Pёtr Žil'cov wohnte in Jalta auf der Krim. Aufgrund seiner Mitgliedschaft bei den in Russland verbotenen Zeugen Jehovas wurde er wegen der Finanzierung von extremistischer Tätigkeiten zu sechs Jahren und einem Monat Haft verurteilt.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation einstuft und ihre Tätigkeiten im Land verbietet, ist verfassungswidrig, da er Artikel 28 (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht.
Weitere Schreibweise des Namens: Пётр Жильцов (RU)