* 20.8.1966. Aleksandr Akelin kommt aus der Region Saratov.
Im September 2025 durchsuchten Sicherheitskräfte mindestens fünf Wohnungen von Zeugen Jehovas in Saratov und der Siedlung Anastas'ino. Akelin gehörte zu den fünf Gläubigen, die aufgrund ihrer Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas wegen angeblicher Organisation extremistischer Aktivitäten befragt und anschließend in Untersuchungshaft genommen wurden. Auch die Ehefrauen und Kinder der Beschuldigten wurden Befragungen unterzogen.
Akelin drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation einstuft und ihre Tätigkeiten im Land verbietet, ist verfassungswidrig, da er Artikel 28 (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte 2022 das Verbot der Zeugen Jehovas in Russland und die Verfolgung ihrer Gläubigen für rechtswidrig.
Weitere Schreibweise des Namens: Александр Акелин (RU)