* 2.2.1962. Aleksandr Gorev wurde im September 2025 im Zuge groß angelegter Durchsuchungen bei Zeugen Jehovas in den chakasischen Siedlungen Majna und Čeremuški festgenommen. Die Ermittlungen richteten sich gegen rund 25 Familien; mindestens 45 Personen wurden verhört. Nach seiner Befragung wurde Gorev rund 100 Kilometer von seinem Wohnort entfernt nach Abakan gebracht, wo er gemeinsam mit zwei weiteren Gläubigen in Untersuchungshaft kam. Ihm wird vorgeworfen, Aktivitäten einer „extremistischen Organisation“ organisiert zu haben.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation einstuft und ihre Tätigkeiten im Land verbietet, ist verfassungswidrig, da er Artikel 28 (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte 2022 das Verbot der Zeugen Jehovas in Russland und die Verfolgung ihrer Gläubigen für rechtswidrig.
Nach Angaben des Menschenrechtszentrums Memorial werden in Russland und in den besetzten Gebieten der Ukraine mindestens 194 Menschen aufgrund einer mutmaßlichen Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas ihrer Freiheit beraubt.
Weitere Schreibweise des Namens: Александр Горев (RU)