* 21.8.1957. Aleksandr Ivšin wohnt in der Stanica Cholmskaja (Krasnodarskij Kraj) und ist Rentner.
Wegen seiner Mitgliedschaft bei den in Russland verbotenen Zeugen Jehovas wurde er aufgrund der Organisationstätigkeit in einer extremistischen religiösen Vereinigung zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation einstuft und ihre Tätigkeiten im Land verbietet, ist verfassungswidrig, da er Artikel 28 (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht.
Weitere Schreibweise des Namens: Александр Ившин (RU)