Aleksandr Stefanidin kommt aus Iževsk. Er wurde aufgrund seiner Beteiligung an Aktivitäten einer als extremistisch eingestuften religiösen Vereinigung bei den Zeugen Jehovas festgenommen.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation einstuft und ihre Tätigkeiten im Land verbietet, ist verfassungswidrig, da er Artikel 28 (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht.
Weitere Schreibweise des Namens: Александр Стефанидин (RU)