* 15.2.1975. Aleksej Chabarov kommt aus Pskov. Er wurde aufgrund seiner Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas festgenommen, wegen Organisation von und Beteiligung an Aktivitäten einer als extremistisch eingestuften religiösen Vereinigung angeklagt. Am 7. September 2021 wurde er zu zwei Jahren Haft verurteilt. Später wurde er freigelassen, aber demnächst erneut angeklagt und zu zweieinhalb Jahren verurteilt.
Am 20. Dezember 2023 wurde das Strafmaß um zwei Monaten verkürzt.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation einstuft und ihre Tätigkeiten im Land verbietet, ist verfassungswidrig, da er Artikel 28 (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht.
Weitere Schreibweise des Namens: Алексей Хабаров (RU)