* 9.12.2003. Danil Berdjugin studierte an einem medizinischen Kolleg in Novosibirsk. Im Oktober 2022 verließ er sein Zuhause ohne vorherige Ankündigung. Laut seiner Mutter erklärte er unterwegs, dass er „an die Front gehen wolle, um Verwundeten zu helfen“. Sie vermutet jedoch, dass er in die Region Kursk reiste, um eine Freundin aus der Ukraine zu treffen. Die Region liegt im Westen Russlands und grenzt direkt an die Ukraine.
Wenige Tage nach seiner Abreise wurde Berdjugin festgenommen. Zunächst wurde er mehrfach aus fadenscheinigen Gründen zu Verwaltungshaftstrafen verurteilt, ohne Zugang zu seinen Angehörigen oder unabhängiger rechtlicher Unterstützung. Später wurde er des versuchten illegalen Grenzübertritts sowie der Vorbereitung auf Hochverrat beschuldigt. Laut den Ermittlern soll er versucht haben, sich der in Russland als terroristisch eingestuften Legion „Freiheit Russlands“ anzuschließen.
Im August 2023 wurde er zu sechs Jahren Haft in einer Strafkolonie mit verschärftem Vollzug sowie einer einjährigen Freiheitsbeschränkung verurteilt.
Nach Einschätzung des Menschenrechtszentrums Memorial steht der Fall im Kontext des völkerrechtswidrigen russischen Krieges gegen die Ukraine. Die UN-Generalversammlung hat Russlands Angriff als illegale Aggression eingestuft, während die ukrainische Selbstverteidigung als legitim gilt. Daher, so Memorial, dürfe die Unterstützung der Ukraine durch ausländische Kämpfer, einschließlich russischer Staatsbürger, nicht kriminalisiert werden. Die Organisation betont zudem, dass ein mögliches Engagement in der Legion „Freiheit Russlands“ nach internationalem Recht nicht unter die Definition von Söldnertum falle.
Memorial kritisiert zudem, dass Berdjugin vor seiner Anklage wiederholt wegen Ordnungswidrigkeiten festgenommen wurde – eine Methode, die häufig zur Einschüchterung in politisch motivierten Verfahren eingesetzt werde. Während der Ermittlungen sei er unter Druck gesetzt worden, und seinen Eltern wurde von der Beauftragung eines unabhängigen Anwalts abgeraten worden. Zudem habe das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, wodurch das Recht des Angeklagten auf ein faires und öffentliches Gerichtsverfahren verletzt wurde.
Weitere Schreibweise des Namens: Данил Бердюгин (RU)