* 22.2.1979. Evgenij Bitusov kommt aus Zeja (Oblast' Amur). Als Mitglied der in Russland verbotenen Zeugen Jehovas wurde er wegen der Tätigkeiten im Dienst einer als extremistisch eingestuften religiösen Vereinigung zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation einstuft und ihre Tätigkeiten im Land verbietet, ist verfassungswidrig, da er Artikel 28 (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht.
Weitere Schreibweise des Namens: Евгений Битусов (RU)