* 28.7.1989. Evgenij Stefanidin kommt aus Iževsk.
Im Februar 2025 wurde er aufgrund seiner Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als extremistische Organisation einstuft und ihre Aktivitäten im Land verbietet, wird von Beobachtern als verfassungswidrig kritisiert, da er Artikel 28 der russischen Verfassung (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht.
Weitere Schreibweise des Namens: Евгений Стефанидин (RU)