* 21.11.1963. Georgij Nikulin kommt aus Saransk. Er wurde zusammen mit seiner Ehefrau aufgrund seiner Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas festgenommen und wegen Organisation von Aktivitäten einer als extremistisch eingestuften religiösen Vereinigung angeklagt. Nikulin wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation einstuft und ihre Tätigkeiten im Land verbietet, ist verfassungswidrig, da er Artikel 28 (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht.
Weitere Schreibweise des Namens: Георгий Никулин (RU)