* 14.2.1969. Leonid Družinin kommt aus Zeja (Oblast' Amur).
Als Mitglied bei den in Russland verbotenen Zeugen Jehovas wurde er wegen Organisationstätigkeit in einer extremistischen religiösen Vereinigung zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation einstuft und ihre Tätigkeiten im Land verbietet, ist verfassungswidrig, da er Artikel 28 (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht.
Weitere Schreibweise des Namens: Леонид Дружинин (RU)