* 14.9.1973. Leonid Pyžov kommt aus der Stadt Omsk. Er wurde wegen Beteiligung an Aktivitäten einer als extremistisch eingestuften religiösen Vereinigung angeklagt.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation einstuft und ihre Tätigkeiten im Land verbietet, ist verfassungswidrig, da er Artikel 28 (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht.
Am 26. August 2024 wurde er unter Hausarrest gestellt.
Weitere Schreibweise des Namens: Леонид Пыжов (RU)