* 24.1.1965. Oleg Postnikov stammt aus Birobidžan.
Ihm wird vorgeworfen, Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Der Vorwurf bezieht sich auf seine Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas. Bereits im Februar 2020 war ein Verfahren gegen ihn wegen Beteiligung an einer extremistischen Organisation eingeleitet worden. Auch seine Ehefrau Agnessa Postnikova wurde beschuldigt. Im August 2023 wurden beide im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens zu Bewährungsstrafen verurteilt: Oleg Postnikov zu fünfeinhalb Jahren, Agnessa Postnikova zu viereinhalb Jahren. Im Februar 2024 und April 2025 kam es zu weiteren Hausdurchsuchungen.
Noch am Tag nach der dritten Durchsuchung wurde Oleg Postnikov in Untersuchungshaft genommen. Ihm droht wegen angeblicher Organisation extremistischer Aktivitäten eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation einstuft und ihre Tätigkeiten im Land verbietet, ist verfassungswidrig, da er Artikel 28 (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte 2022 das Verbot der Zeugen Jehovas in Russland und die Verfolgung ihrer Gläubigen für rechtswidrig.
Weitere Schreibweise des Namens: Олег Постников (RU)