* 4.10.1984. Ruslan Gabidullin wurde wegen seiner Beteiligung an Aktivitäten der als terroristisch eingestuften Vereinigung „Hizb-ut-Tahrir“ sowie wegen öffentlichen Aufrufs zu terroristischer Tätigkeit, öffentlicher Rechtfertigung von Terrorismus oder Propaganda für Terrorismus angeklagt. Darüber hinaus wurde er der Finanzierung von Terrorismus beschuldigt, da er Mitgliedsbeiträge von anderen „Hizb-ut-Tahrir“-Mitgliedern sammelte, die für den Druck von Büchern und Zeitschriften sowie für Veranstaltungen verwendet wurden. Gabidullin wurde zu 19 Jahren Haft verurteilt.
Die Organisation „Hizb-ut-Tahrir“ ist seit 2003 in Russland neben 14 weiteren islamischen Zusammenschlüssen als Terrororganisation eingestuft. Die Strafprozesse gegen die angeblichen Mitglieder sind ein Instrument der politischen Repression, mit dem das autoritäre Regime in Russland seit der Annexion der Krim im März 2014 gegen jegliche autonome Selbstorganisation der Gesellschaft auf der Halbinsel vorgeht.
Weitere Schreibweise des Namens: Руслан Габидуллин (RU)