* 6.8.1971. Aleksandr Čagan kommt aus der Stadt Tol'jatti. Er wurde aufgrund seiner Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas zu acht Jahren Haft verurteilt.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation einstuft und ihre Tätigkeiten im Land verbietet, ist verfassungswidrig, da er Artikel 28 (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht.
Weitere Schreibweise des Namens: Александр Чаган (RU)