* 8.6.1997. Aleksandr Garnaga ist ukrainischer Staatsbürger und diente als Soldat in den Streitkräften der Ukraine. Zunächst war er im Rahmen der Mobilmachung eingesetzt und schloss später einen Vertrag über den regulären Militärdienst ab. Anfang 2024 wurde er von der Territorialverteidigung der Oblast Čerkasi in die 3. separate Sturmbrigade versetzt, eine reguläre Einheit der ukrainischen Armee, die zeitweise den Namen „Azov“ trug. Im Februar 2024 geriet er bei Kämpfen um Avdijivka in russländische Gefangenschaft.
Nach seiner Gefangennahme wurde Garnaga in Untersuchungshaft überstellt. Die russländischen Behörden werfen ihm die Beteiligung an den Tätigkeiten einer terroristischen Organisation sowie die Ausbildung zu terroristischen Handlungen vor. Grundlage der Anklage ist seine Zugehörigkeit zur „Azov“-Brigade, die in Russland als terroristische Organisation eingestuft wurde.
Im Oktober 2024 wurde Aleksandr Karnaga zu 18 Jahren Haft in einer Strafkolonie des strengen Regimes verurteilt.
Nach Einschätzung des Menschenrechtszentrums Memorial ist das Verfahren rechtswidrig. Die Anwendung von Anti-Terrorismus-Paragrafen auf einen regulären Soldaten, der im Rahmen eines internationalen bewaffneten Konflikts agiert, widerspricht dem Völkerrecht. Karnaga wird allein aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer Einheit der ukrainischen Armee strafrechtlich verfolgt, obwohl ihm keine Kriegsverbrechen vorgeworfen werden. Memorial betont, dass der Angeklagte als Kriegsgefangener gemäß der Genfer Konventionen besonderen Schutz genießt und nicht für die bloße Teilnahme an Kampfhandlungen bestraft werden darf. Das Urteil verletze grundlegende Prinzipien des internationalen Rechts und diene ausschließlich der Kriminalisierung ukrainischer Soldaten im Rahmen der russländischen Aggression gegen die Ukraine.
Weitere Schreibweise des Namens: Александр Гарнага (RU)