* 6.5.1989. Aleksej Djad'kin wohnte in Gukovo (Oblast' Rostov) und arbeitete bis zu seiner Festnahme im August 2022 als Bauarbeiter.
Wegen seiner Mitgliedschaft bei den in Russland verbotenen Zeugen Jehovas wurde er wegen Organisationstätigkeit in einer extremistischen religiösen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation einstuft und ihre Tätigkeiten im Land verbietet, ist verfassungswidrig, da er Artikel 28 (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht.
Weitere Schreibweise des Namens: Алексей Дядькин (RU)