* 24.6.2000. Aleksej Sobolev lebte mit seiner Mutter in der Siedlung Nižnij Odes in der Republik Komi.
Im August 2024 wurde er nach einer Wohnungsdurchsuchung festgenommen. Zunächst verhängten die Behörden zwei Wochen administrativen Arrest, weil er sich angeblich gegen Sicherheitskräfte gewehrt haben soll. Anschließend brachten sie ihn in Untersuchungshaft und beschuldigten ihn der öffentlichen Rechtfertigung von Terrorismus sowie öffentlicher Aufrufe zum Extremismus. Grundlage der Vorwürfe sind Kommentare in sozialen Netzwerken aus dem Jahr 2024. Darin äußerte er Unterstützung für „Azov“ und das Russische Freiwilligenkorps (RDK). Die ukrainische Frontbrigade „Azov“ wurde 2022 vom Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation zu einer terroristischen Organisation erklärt. Das RDK ist eine bewaffnete Formation russischer Staatsbürger, die auf Seiten der Ukraine kämpft und sich selbst als Teil des Widerstands gegen die russländische Invasion versteht. Außerdem bezeichnete Sobolev Putin, die russländische Armee und sogenannte „Z-Anhänger“ als Nazis und Faschisten. Die Anklage wertete dies als Ausdruck politischer und ideologischer Feindschaft.
Im April 2025 wurde er zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Sobolevs Vater zog in der Hoffnung auf Nachsicht für seinen Sohn in den Krieg. Kurz darauf starb er im Gebiet Kursk. Sobolev erfuhr davon im Gerichtssaal.
Das Menschenrechtszentrum Memorial weist darauf hin, dass die Kommentare des Angeklagten weder als Rechtfertigung von Terrorismus noch als Aufruf zu Gewalt zu werten sind. Es handelt sich um zugespitzte Meinungsäußerungen, die keine reale Gefahr für die Gesellschaft darstellen.
Weitere Schreibweise des Namens: Алексей Соболев (RU)