* 31.3.1980. Anton Virič kommt aus Lučegorsk. Er wurde aufgrund seiner Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas festgenommen und wegen Beteiligung an Aktivitäten einer als extremistisch eingestuften religiösen Vereinigung angeklagt. Im Februar 2022 wurde er ohne sein Wissen mit einem Ausreiseverbot belegt. Im Juli 2023 wurde er erneut festgenommen und kam in Untersuchungshaft.
Am 25. April 2024 wurde Anton zu sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Später wurde sein Urteil auf zwei Monaten verkürzt.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation einstuft und ihre Tätigkeiten im Land verbietet, ist verfassungswidrig, da er Artikel 28 (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht.
Weitere Schreibweise des Namens: Антон Вирич (RU)