* 9.10.1999. Il’ja Baburin stammt aus Novosibirsk. Im Jahr 2021 verbrachte er mehrere Monate in der Ukraine, bevor er nach Russland zurückkehrte.
Ihm wird vorgeworfen, mit der ukrainischen Einheit „Azov“ zusammengearbeitet und in Russland Brandanschläge verübt zu haben. Im September 2022 wurde er festgenommen und zunächst wegen der Planung eines Brandanschlags auf ein Rekrutierungsbüro angeklagt. Im März 2023 wurde ihm aufgrund angeblicher Kontakte zu „Azov“ vorgeworfen, Hochverrat begangen zu haben. Im September 2023 kamen weitere Anklagen hinzu, darunter Brandstiftung an einer Musikschule und der illegale Erwerb eines Abhörgeräts, da bei einer Durchsuchung seiner Wohnung angeblich ein GPS-Tracker mit verstecktem Mikrofon gefunden wurde.
Im Mai 2024 wurde Il’ja Baburin wegen Hochverrats, Beihilfe zu terroristischen Tätigkeiten, Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, dem Versuch, einen Terrorakt zu organisieren, Teilnahme an einer nicht autorisierten bewaffneten Formation sowie dem illegalen Erwerb von Abhörgeräten zu einer Haftstrafe von 25 Jahren verurteilt.
Laut dem Menschenrechtszentrum Memorial ist die Anklage gegen Baburin unrechtmäßig, da sie auf unzureichenden Beweisen beruht. Der Angeklagte widerrief sein Geständnis, das unter Druck abgegeben wurde, und bestreitet, mit „Azov“ in Verbindung zu stehen oder das Fenster der Schule angezündet zu haben. Die Anklage wegen versuchten Terrorismus basiert lediglich auf einem Video, das auf Baburins Handy gefunden wurde. Es gibt jedoch keine Grundlage, diesen Vorfall als Terrorakt zu klassifizieren, da keine klaren Beweise für eine terroristische Absicht oder die Planung eines solchen Verbrechens vorliegen. Unabhängig davon, ob Baburin tatsächlich in der Einheit „Azov“ diente, handelt es sich dabei um eine offizielle Einheit der ukrainischen Nationalgarde, weshalb sie nicht als illegale bewaffnete Formation oder terroristische Organisation eingestuft werden kann. Zudem kann Baburins Verhalten nicht als Hochverrat gewertet werden, da er „Azov“ nicht bei Aktivitäten unterstützt hat, die gegen die Sicherheit Russlands gerichtet sind. Die Behauptung des illegalen Erwerbs eines Abhörgeräts ist ebenfalls fragwürdig, da solche Geräte auf dem freien Markt erhältlich sind und es keine Beweise dafür gibt, dass er von dem Mikrofon wusste.
Weitere Schreibweise des Namens: Илья Бабурин (RU)