* 11.5.1995. Leonid Klepov wird vorgeworfen, Terrorismus im Internet gerechtfertigt zu haben. Der Vorwurf geht auf zwei Kommentare zurück, die er im Juni 2023 in einem Telegram-Kanal veröffentlicht hat. Darin äußerte er sich unterstützend über das Russische Freiwilligenkorps und die Legion „Freiheit Russland“. Sinngemäß schrieb er, deren Kämpfer würden „echte Taten vollbringen und Blut vergießen für die Befreiung vom Putler-Regime“. Die Anklage stützt sich auf die Einschätzung, Klepov habe eine „negative Haltung zur staatlichen Politik der Russischen Föderation im Zusammenhang mit der militärischen Spezialoperation in der Ukraine“ eingenommen und die Aktivitäten der genannten Verbände positiv bewertet.
Im Oktober 2024 wurde er wegen öffentlicher Aufrufe zu terroristischer Tätigkeit, öffentlicher Rechtfertigung von Terrorismus sowie Terrorismuspropaganda zu zwei Jahren Haft in einer Strafkolonie allgemeinen Regimes verurteilt. Zusätzlich wird ihm untersagt, in den zwei Jahren nach seiner Freilassung Webseiten oder Kanäle zu betreiben.
Nach Einschätzung des Menschenrechtszentrums Memorial beruht das Urteil auf rechtswidrigen und unbegründeten Entscheidungen russischer Gerichte. Diese hatten das Russische Freiwilligenkorps und die Legion „Freiheit Russland“ als terroristische Organisationen eingestuft, obwohl beide offiziell Teil der ukrainischen Streitkräfte sind und somit den Kombattantenstatus nach internationalem Recht besitzen. Die Unterstützung ihrer Handlungen könne daher nicht als Terrorismus gewertet werden, sondern sei als Ausdruck politischer Meinung im Kontext eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges zu verstehen. Memorial kritisiert die Anwendung des Straftatbestands der „Rechtfertigung von Terrorismus“ als repressives Instrument, das insbesondere gegen Kriegsgegner:innen eingesetzt wird. Klepovs Kommentare stellten keinerlei Gefahr für die Gesellschaft dar und hätten niemals strafrechtlich verfolgt werden dürfen.
Weitere Schreibweise des Namens: Леонид Клепов (RU)