* 6.10.1996. Ekaterina Korovina lebte im ukrainischen Dorf Piščane, das zum Zeitpunkt ihrer Festnahme von Russland besetzt war.
Im März 2024 wurde sie auf der Straße von Männern in Zivil festgehalten, ihr Telefon wurde konfisziert, und sie wurde zur Polizei gebracht, wo man sie verhörte und zu einem Geständnis der Finanzierung des „Rechten Sektors“ drängte. Unter Druck und Drohungen sah sie sich gezwungen, Dokumente zu unterschreiben und ein Geständnis vor laufender Kamera zu verlesen. Anfang Juni wurde sie erneut festgenommen – diesmal demonstrativ und unter Anwendung von Gewalt. Man warf ihr vor, Geld an die ukrainische Brigade „Azov“ sowie an den „Rechten Sektor“ überwiesen zu haben. Diese Überweisungen sollen über Telegram-Spendenaufrufe zustande gekommen sein. Die Gesamtsumme belief sich auf umgerechnet etwa 11€.
Im Februar 2025 wurde Ekaterina Korovina wegen Finanzierung von Terrorismus und Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung einer extremistischen Organisation zu zehn Jahren Haft in einer Strafkolonie des allgemeinen Regimes verurteilt.
Weder durch die Ermittlungen noch durch das Gericht konnte belegt werden, dass die Angeklagte tatsächlich Geld an die als terroristisch bzw. extremistisch eingestuften Organisationen überwiesen habe. Vielmehr zeigen Analysen, dass die Spenden an diesem Tag für andere Einheiten der ukrainischen Armee bestimmt waren und auf private Konten gingen. Zudem weist das Menschenrechtszentrum Memorial darauf hin, dass selbst wenn Korovina Geld an die genannten Einheiten überwiesen hätte, dies keine legitime Grundlage für eine strafrechtliche Verfolgung wegen Terrorismus- oder Extremismusfinanzierung sei. „Azov“ ist ein offizieller Teil der ukrainischen Armee und agiert im Rahmen des legitimen Selbstverteidigungsrechts der Ukraine. Die Einstufung als terroristisch sei rechtswidrig. Darüber hinaus betont Memorial, dass die Anwendung des russischen Strafrechts auf besetztem ukrainischen Gebiet völkerrechtswidrig ist.
Weitere Schreibweise des Namens: Екатерина Коровина (RU)