* 15.2.1988. Evgenij Bondarenko ist ein gebürtiger Ukrainer mit russischer Staatsbürgerschaft. Er spielte über fünf Jahre lang Airsoft, ein Freizeitsport, bei dem mit realistisch aussehenden, aber ungefährlichen Waffen Nachstellungen taktischer Szenarien gespielt werden.
Ihm wird vorgeworfen, Uniformen und Ausrüstung nicht für Airsoft, sondern zur Vorbereitung terroristischer Aktivitäten im Zusammenhang mit dem „Azov“-Regiment gekauft zu haben. Später wurde die Anklage erweitert: Er wird des versuchten Hochverrats durch Seitenwechsel zum Gegner, der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation sowie der Anstiftung dazu beschuldigt. Ein Mitangeklagter soll gegen ihn ausgesagt haben. Den Ermittlungen zufolge versuchte Bondarenko im Januar 2023, über Georgien in die Ukraine zu gelangen, kehrte aber nach Russland zurück. Er bestreitet die Vorwürfe.
Im März 2024 wurde er zu 18 Jahren Haft verurteilt, davon die ersten drei Jahre in einem Gefängnis und der Rest in einer Strafkolonie mit strengem Vollzugsregime. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe von 5.400 € verhängt.
Nach Einschätzung des Menschenrechtszentrums Memorial stellt die Anklage keine strafbare Handlung dar. Das „Azov“-Regiment ist Teil der ukrainischen Nationalgarde und agiert im Rahmen eines internationalen bewaffneten Konflikts. Nach internationalem Recht sind Antiterrorgesetze auf das Verhalten von Kombattanten in einem solchen Konflikt nicht anwendbar. Die russischen Militäraktionen gegen die Ukraine sind völkerrechtswidrig, während die ukrainische Verteidigung legitim ist. Bondarenkos mögliche Absicht, sich dem „Azov“-Regiment anzuschließen, fällt nicht unter das Verbot des Söldnertums, da er aus politischen Motiven handelte. Das Verfahren verletzt grundlegende völkerrechtliche Prinzipien und dient der politischen Verfolgung.
Weitere Schreibweise des Namens: Евгений Бондаренко (RU)