* 9.2.1991. Nikolaj Vorobel’ ist ukrainischer Staatsbürger und diente als Oberfeldwebel im Bataillon „Ajdar“, das 2015 in das 24. separate Sturm-Bataillon der ukrainischen Streitkräfte überführt wurde.
Gemeinsam mit sechs weiteren ehemaligen Mitgliedern dieses Bataillons wurde ihm vorgeworfen, an einer terroristischen Vereinigung teilgenommen und – mit Ausnahme eines Mitangeklagten – eine Ausbildung zur Durchführung terroristischer Aktivitäten absolviert zu haben. Die Grundlage der Anklage bildet allein die frühere Zugehörigkeit zum Bataillon „Ajdar“. Einige der Angeklagten, darunter vermutlich auch Vorobel’, hatten ihren Militärdienst bereits beendet und waren zum Zeitpunkt ihrer Festnahme Zivilpersonen. Dennoch wurden sie alle in Untersuchungshaft genommen und vor ein russisches Militärgericht gestellt. Das genaue Strafmaß, zu dem Nikolaj Vorobel’ verurteilt wurde, ist derzeit nicht bekannt.
Nach Einschätzung des Menschenrechtszentrums Memorial stellt die strafrechtliche Verfolgung ehemaliger „Ajdar“-Kämpfer, darunter auch Nikolaj Vorobel’, einen schwerwiegenden Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht dar. Das Bataillon ist ein regulärer Bestandteil der Nationalgarde der Ukraine und agiert auf Grundlage offizieller militärischer Befehle. Die russische Einstufung des Bataillons als terroristische Vereinigung ist weder rechtlich haltbar noch sachlich begründet. Auch die militärische Ausbildung, die den Angeklagten zur Last gelegt wird, diente der Vorbereitung auf legitime Verteidigungsaufgaben und kann nicht als „terroristische Schulung“ gewertet werden.
Die Inhaftierung von Nikolaj Vorobel’ widerspricht den Bestimmungen der Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen. Memorial betrachtet das Verfahren als politisch motiviert und als Versuch, ukrainische Soldaten pauschal zu kriminalisieren.
Weitere Schreibweise des Namens: Воробель Николай Михайлович (RU)