* 11.1.1968. Valerij Kriger kommt aus Birobidžan. Er wurde im Mai 2018 aufgrund seiner Mitgliedschaft bei den Zeugen Jehovas festgenommen und wegen Organisation von und Beteiligung an Aktivitäten einer als extremistisch eingestuften religiösen Vereinigung angeklagt. Er wurde zwar zunächst wieder freigelassen, aber mit einem Ausreiseverbot belegt. Im Dezember 2022 wurde er erneut festgenommen und kurz darauf zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er legte Widerspruch gegen dieses Urteil ein, im Juni 2023 wurde seine Haftstrafe um drei Monate verkürzt - auf sechs Jahre und neun Monate.
Der Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20. April 2017, der die Zeugen Jehovas als eine extremistische Organisation einstuft und ihre Tätigkeiten im Land verbietet, ist verfassungswidrig, da er Artikel 28 (Recht auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit) widerspricht.
Weitere Schreibweise des Namens: Валерий Кригер (RU)