* 1.11.2008. Valerij Zajcev ist Schüler und kommt aus der Siedlung Solnečnyj in der Region Chabarovsk. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme war er 14 Jahre alt.
Laut Ermittlungsbehörden sympathisierte er mit dem Regiment „Azov“. Ihm wird vorgeworfen, online nach Anleitungen zum Umgang mit Sprengstoffen und zur Herstellung von Molotovcocktails gesucht sowie mit brennbaren Mischungen an abgelegenen Orten experimentiert zu haben. Gemeinsam mit dem Studenten Nikita Turlaev wurden er im Oktober 2023 festgenommen – Zajcev direkt aus einem Tuberkulosezentrum, wo er sich in medizinischer Behandlung befand. Die Anklage stützt sich auf die Aussagen eines anonymen Zeugen, der ein kurzes Video aufgenommen hatte, auf dem zu sehen ist, wie die Jugendlichen Molotovcocktails gegen eine Betonwand eines verlassenen Gebäudes werfen. Als Beweismittel gelten außerdem Beiträge der beiden in sozialen Netzwerken, Aussagen von Mitschülern sowie Chatverläufe mit dem anonymen Zeugen.
Im August 2024 wurde Valerij Zajcev wegen Teilnahme an der Tätigkeit einer terroristischen Organisation sowie Teilnahme an einer Ausbildung zu terroristischen Zwecken zu viereinhalb Jahren Haft in einer Erziehungskolonie verurteilt. Er gestand die Vorwürfe teilweise ein.
Nach Einschätzung des Menschenrechtszentrums Memorial ist nicht eindeutig, welcher terroristischen Organisation Zajcev konkret zugeordnet wurde. Es liegt nahe, dass es sich um das ukrainische Regiment „Azov“ handelt, das seit 2014 offizieller Teil der ukrainischen Nationalgarde ist. Dessen Einstufung als terroristische Organisation durch das russische Oberste Gericht widerspricht internationalem Recht und dient der pauschalen Kriminalisierung ukrainischer militärischer Strukturen. Zudem stellt die Diskussion oder Unterstützung von „Azov“ im Internet keinen Terrorismus dar. Memorial betont, dass der Angeklagte – wohnhaft im fernen Osten Russlands – physisch keine Möglichkeit hatte, tatsächlich an der Tätigkeit des Regiments teilzunehmen. Das Strafmaß erscheint angesichts der Umstände der Tat unverhältnismäßig. Die Anklage beruht maßgeblich auf den Aussagen eines anonymen Zeugen und weist Anzeichen einer operativen Provokation durch Sicherheitsbehörden auf.
Weitere Schreibweise des Namens: Валерий Зайцев (RU)